Unsere Service Nr.   0 3 6 9 4 6 - 2 9 3 0 0

 


Kaskogutachten 

 

Ein Vollkasko- bzw. Teilkaskoschaden an Ihrem Fahrzeug kommt beispielsweise durch nachfolgende Punkte zustande:

  

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Unfall mit Haarwild
  • Diebstahlschäden / Einbruch
  • Glasbruchschäden
  • Elementarschäden - Naturgewalten (Hagel, Sturm, Blitzschlag)
  • Brand oder Explosion

 

Bei einem Kaskoschaden ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. den Anweisungen Ihrer Versicherung müssen Sie folgen.

In der Regel werden bei einem Kaskoschaden nur die reinen Reparaturkosten ersetzt.

Die Übernahme von Gutachterkosten müssen daher vorher mit der Versicherung abgeklärt werden.

Übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Kfz-Gutachter/Sachverständigen Ihrer Wahl nicht, wird diese einen eigenen Kfz-Gutachter/Sachverständigen zu Ihnen schicken.    

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Schadens einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten muss vor Klageerhebung, gem. A.2.6.1 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) ein Sachverständigenausschuss entscheiden.

In älteren AKB´s ist das sogenannte Sachverständigenverfahren im § 14 aufgezeigt.  

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen auch gerne weiter.