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Haftpflichtgutachten

 

Die Voraussetzung für ein Schadengutachten im Kfz-Haftpflichtfall ist dann gegeben, wenn Ihr Fahrzeug durch einen anderen Teilnehmer im Straßenverkehr durch sein Verschulden beschädigt wurde.

Ein solches Schadengutachten dient der Feststellung zur Schadenshöhe und Schadenart.
Je nach Schadensumfang wird im Gutachten der Wiederbeschaffungswert, Restwert oder eine eventuelle Wertminderung ermittelt.

Der Unfallverursacher ist in solch einem Haftpflichtschadenfall gegenüber dem Geschädigten verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der aufgrund seines Verschuldens entstanden ist.

Mit dem erstellten Gutachten kann der Geschädigte gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung seine Ansprüche geltend machen.

Weitere Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden dem Schaden angerechnet und ersetzt.

Dazu zählen beispielsweise Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Kfz Sachverständige nicht befugt, tätig zu werden. Hierfür sind weitere Parteien hinzuzuziehen.


Nachfolgende Ansprüche können weiterhin aus einem Schadenfall entstehen:

• Sachschaden am Fahrzeug
• Abschlepp- und Bergungskosten
• Ab- und Anmeldekosten
• Standkosten
• Sachschaden an anderen Gegenständen (Kleidung, Brille, Uhr)
• Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
• Anwaltskosten
• Arztkosten
• Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
• Verdienstausfall
• Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

 

Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen oder einfach eine E-Mail an info@kfz-sv-meth.de senden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.